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Führerscheinklasse

A

Der unbegrenzte Motorradführerschein berechtigt zum Fahren aller offenen Motorräder, Trikes und Quads. Er ist also das Kronjuwel unter den Führerscheinen für Motorräder.

Gerne könnt ihr euch bei uns in der Fahrschule über den sogenannten Stufenaufstieg in der Motorradklasse erkundigen.

Führerschein Klasse A

KURZÜBERSICHT

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Zulässigkeit

Es dürfen alle Motorräder ohne Einschränkung ab einem Alter von 24 Jahren gefahren werden.

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Inhalt

Laut Gesetz sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

Außerdem 16 Doppelstunden Theorieunterricht. Davon behandeln 12 Doppelstunden den Grundstoff und 4 Doppelstunden vermitteln spezifische Inhalte zur Führerscheinklasse A.

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Prüfung

Vor der praktischen Prüfung muss die Theorieprüfung bestanden werden.

FAQ

Gibt es Voraussetzungen für die Klasse A?

Ja, es gibt ein Mindestalter:

  • 24 Jahre (für Direkteinstieg)
  • 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
  • Der Führerschein kann ebenfalls bereits mit 21 gemacht werden ohne Vorbesitz der Klasse A2, jedoch muss das Fahrzeug gedrosselt werden.

Was darf ich fahren?

Der Führerschein der Klasse A befähigt Besitzer zum Fahren folgender Fahrzeuge:

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.

Wie viele Theorie-Pflichtstunden gibt es?

Laut Gesetzgeber muss jeder Fahrschüler folgende 16 Doppel-Pflichtstunden ablegen:

  • 12 Stunden Grundstoff (ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse) / 6 Stunden Grundstoff (mit Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
  • 4 Stunden Zusatzstoff

Wird der Klasse A-Führerschein parallel zu einer anderen Klasse absolviert, beträgt der Grundstoff der Theorie nur 6 Doppelstunden.

Wie viele Praxis-Pflichtstunden gibt es?

Laut Gesetzgeber muss jeder Fahrschüler folgende 12 Pflichtstunden ablegen:
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Gibt es Besonderheiten?

Ja, Du erhälst zu dem A-Führerschein folgende Klassen:
  • AM
  • A1
  • A2

Wo kann ich mich anmelden?

Wir freuen uns auf dich! Du kannst eine Nachricht über das Kontaktformular schreiben, uns einfach eine E-Mail Anfrage senden oder nach vorheriger Absprache gern zu den Büroöffnungszeiten in unsere Fahrschule kommen.